Welche Möglichkeiten bietet die aktion5 Arbeitgebern?
Einstellungsprämie
- 4 000 Euro als Prämie bei unbefristeter Einstellung
- 2 000 Euro als Prämie bei befristeter Einstellung (mindestens 12 Monate),
weitere 2 000 Euro bei unbefristeter Weiterbeschäftigung
Voraussetzungen: Die Wochenarbeitszeit beträgt mindestens 15 Stunden und die Entlohnung erfolgt tarifgerecht bzw. branchen-/ortsüblich.
Ausbildungsprämie
- 3 000 Euro als Startprämie bei Beginn einer betrieblichen Ausbildung
- 5 000 Euro als Erfolgsprämie bei unbefristeter Übernahme nach Ausbildungsabschluss
- 2 500 Euro bei befristeter Übernahme (mindestens 12 Monate),
weitere 2 500 Euro bei unbefristeter Weiterbeschäftigung
Lohnkostenzuschüsse
Beim Wechsel aus einer Werkstatt für behinderte Menschen in den 1. Arbeitsmarkt können für die Dauer von bis zu 5 Jahren pauschaliert Lohnkostenzuschüsse in Höhe von bis zu 510 Euro monatlich gezahlt werden. Das Integrationsamt des LVR fördert lediglich Lohnkostenzuschüsse beim Wechsel aus dem Berufsbildungsbereich einer WfbM. Ebenso kann die Förderung erfolgen, wenn durch das Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis eine Werkstattaufnahme vermieden werden kann.
