Welche Personen können mit der aktion5 gefördert werden?
- Menschen mit schweren Körper-, Sinnes- oder Mehrfachbehinderungen, die eine besondere Unterstützung im Arbeitsleben benötigen
- Menschen mit einer geistigen oder psychischen Behinderung
- Abgänger aus Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)
- Schulabgänger
Die Personen müssen grundsätzlich anerkannt schwerbehindert oder gleichgestellt sein.
